Im Kreis Gütersloh tauchen immer öfter und immer mehr gefälschte Impfpässe auf. Mittlerweile versuchen immer mehr #Menschen mit gefälschten #Impfpässen in den Gütersloher Apotheken an einen digitalen QR-Code zu kommen. Das zieht sich laut Polizeisprecherin Katharina Felsch durch alle Altersschichten. Vor einiger Zeit habe ein Vater in einer #Apotheke einen gefälschten Impfpass vorgelegt. Deshalb achtet das Apothekenpersonal besonders auf Stempel oder Aufkleber in Impfpässen.

Das Fälschen eines Impfpasses erfüllt den #Straftatbestand der #Urkundenfälschung, und wird mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe bestraft. Auch die Benutzung eines gefälschten Impfpasses ist strafbar.

#Strafgesetzbuch#StGB«), Paragraph 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
  3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den Paragraphen 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

Was ist der digitale #Impfnachweis?

Der #digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um #Corona-#Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren #Smartphones – entweder in der »#CovPass«-#App oder in der #Corona-Warn-App – digital verwalten.

Der digitale Impfnachweis wird in der #Arztpraxis, in einem Impfzentrum oder in einer #Apotheke generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-#Barcode#QR-Code«) erstellt, den die Nutzer auf einem Papierausdruck mitbekommen und später mit der »CovPass«-App oder der Corona-Warn-App einscannen und nutzen können. Die App speichert die Impfbescheinigung nur lokal auf dem #Smartphone.

Wo bekommt man den digitalen Impfnachweis?

Bürgerinnen und Bürger können in den bekannten #Appstores die »CovPass«-App herunterladen, um die Impfzertifikate (QR-Codes) einzuscannen. Ihr Impfzertifikat erhalten Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Impfung beim Arzt oder im Impfzentrum. Alternativ kann man sich das digitale Zertifikat auch nachträglich in der #Apotheke ausstellen lassen. Die App zeigt den vollständigen Impfschutz 14 Tage nach der letzten benötigten Impfung an. Wer möchte, kann den digitalen Impfnachweis auch in der Corona-Warn-App nutzen, die ebenfalls die Möglichkeit des Einscannens und Verwaltens der digitalen Impfzertifikate (QR-Codes) bietet. Bürgerinnen und Bürger sollten die ausgehändigten QR-Codes aufbewahren, um sie bei Bedarf erneut einscannen zu können (zum Beispiel bei einem Handywechsel).