Für die frühzeitige Beendigung einer Quarantäne als Kontaktperson war bisher ein PCR-Test ab dem fünfte Tag der Quarantäne anerkannt. Der jüngste Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen erkennt nun auch einen qualifizierten Antigen-Schnelltest an. Damit können sich asymptomatische Schülerinnen und Schüler, die nach einer Kontaktpersonennachverfolgung in Quarantäne mussten, frühzeitig freitesten. Für diese so genannte Freitestung ist Voraussetzung, dass man symptomfrei ist. Die Entscheidung über die Entlassung aus der Quarantäne trifft das Gesundheitsamt auf Basis des vorliegenden negativen Testergebnisses. Schülerinnen und Schüler können für den Test eine Kinderarzt- oder Hausarztpraxis oder ein Testzentrum aufsuchen, das PCR-Tests durchführt.
Das Einreichen des negativen Tests ist ganz einfach: Auf den Coronasonderseiten im Internetauftritt des Kreises findet sich das Onlineformular ‚Meldung negatives Testergebnis Kontaktpersonen‘. Der Shortlink dazu lautet www.kreis-guetersloh.de/negativer-test-kontaktperson …
Die eigentliche Entlassung aus der Quarantäne erfolgt nach Prüfung telefonisch durch die Abteilung Gesundheit. Der Kreis Gütersloh bittet daher darum, eine Telefonnummer im Formular anzugeben, über die die Familie auch gut erreichbar ist.
Da davon ausgegangen wird, dass viele gleichzeitig aus der Quarantäne entlassen werden möchten, bittet das Gesundheitsamt um etwas Geduld. Die Ergebnisse werden nach Eingang abgearbeitet. Es wird herzlich gebeten, von telefonischen Nachfragen abzusehen, denn diese blockieren die Bearbeitung. Wer das Testergebnis korrekt hochgeladen und die Telefonnummer richtig angegeben hat, wird zurückgerufen.
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