Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Nach einer Änderung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren jetzt auch ohne das Vorzeigen eines Schülerausweises das Hallenbad Herzebrock nutzen.
Â
Sie gelten hinsichtlich ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen gelten sie als getestete Personen. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- und Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen auch ohne Coronatest gleichgestellt.
Â
Alle anderen müssen weiterhin beim Einlass den Nachweis einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung oder alternativ einen höchstens 48 Stunden alten offiziellen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorlegen.
Â
Sofern die Technik es zulässt, öffnet das Clarholzer Bad am Montag, 6. September 2021. Dort ist der öffentliche Badebetrieb wie gehabt montags bis freitags morgens von 6 bis 8 Uhr geplant. Danach steht das Bad dem Schul- und Vereinsschwimmen zur Verfügung.
Â
Die Öffnungszeiten und Hygienebedingungen beider Bäder findet man auf der Website www.herzebrock-clarholz.de unter der Rubrik Hallenbäder jeweils in einer übersichtlichen Zusammenfassung.