»Wer umzieht, hat viel um die Ohren und jede Menge zu beachten«, weiß Wolfgang Draeger, Leiter der Agentur für Arbeit Bielefeld. »Wir möchten alle Anspruchsberechtigten auf Arbeitslosengeld darauf hinweisen, dass im ganzen Umzugsstress eins nicht untergeht: nämlich den Wohnwechsel der Bielefelder Arbeitsagentur zu melden!«
Was passiert, wenn ein Umzug nicht rechtzeitig gemeldet wird?
Wenn Arbeitslosengeld-Empfänger ihrer Agentur für Arbeit Bielefeld nicht rechtzeitig mitteilen, dass Sie umziehen, haben diese von dem Umzugstag bis zur Meldung Ihres Umzuges keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und sind somit unter Umständen auch nicht kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert. Bereits gezahltes Arbeitslosengeld muss erstattet werden; darauf entrichtete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind zu ersetzen.
»Diese unnützen Nachteile lassen sich ganz einfach vermeiden, indem Kunden der Agentur für Arbeit Bielefeld ihren Umzug rechtzeitig mitteilen«, erläutert Draeger. »Rechtzeitig« bedeute, dass die neue Anschrift vor dem Umzugstermin bekannt geben werde, am besten eine Woche vorher.
Teilen Kunden den Umzug der Agentur für Arbeit Bielefeld nicht vorher mit, kann das Arbeitslosengeld erst nach der persönlichen Mitteilung der neuen Anschrift gezahlt werden. Und informiert ein Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Umzugstag über den Wohnwechsel, erlischt darüber hinaus die Wirkung der Arbeitslosmeldung. Arbeitslosengeld kann in diesem Falle erst ab dem Zeitpunkt der erneuten persönlichen Arbeitslosmeldung (weiter-) gezahlt werden.
Durch den Umzug in einen anderen Ort kann eine andere Agentur für Arbeit für die Arbeitsvermittlung zuständig sein. Bei rechtzeitiger Mitteilung des Umzuges werden die Neubürger von der nunmehr zuständigen Agentur für Arbeit zur Meldung eingeladen. Leistungen werden fortgezahlt. Der Agenturchef: »Auch deshalb: Teilen Sie ihren Umzug der Arbeitsagentur möglichst frühzeitig mit – aber erst, wenn der Umzugstag feststeht.«
Telefonisch erreichbar ist die Arbeitsagentur von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Arbeitnehmer-Hotline (0800) 4555500. Anträge auf Geldleistungen werden online unter http://www.arbeitsagentur.de gestellt.