Rheda-Wiedenbrück (pbm). Ab Freitag, 13. August 2021, rückt der Kreis Gütersloh wieder in die Inzidenzstufe Zwei. Inzwischen war acht Tage in Folge eine Inzidenz über 35 zu verzeichnen. Daher gelten wieder verschiedene Einschränkungen: So dürfen sich im öffentlichen Raum Angehörige aus drei Haushalten oder zehn Personen mit Test treffen, immunisierte Personen aus weiteren Haushalten dürfen jeweils hinzukommen. Private Partys sind nicht mehr möglich, in der Innengastronomie sind wieder Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich. Über die aktuellen Regelungen informiert umfassend die Corona-Seite des Landes Nordrhein-Westfalen oder www.rheda-wiedenbrueck.de/coronaExternal Link

Auch für die städtischen Freibäder gilt wieder die Notwendigkeit, beim Zugang einen Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung oder einen gültigen negativen Coronatest vorzulegen. Ansonsten gelten weiterhin die bisherigen Hygieneschutzmaßnahmen (zum Beispiel Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, Höchstzahl von tausend Besuchern pro Bad).

Auf der städtischen Website sind weiterhin in Echtzeit die aktuellen Besucherzahlen für jedes Freibad zu finden sowie ein Hinweis auf die jeweils aktuellen Zutrittsregeln.