Die Konferenz zur Atommüll-Endlagersuche ist vorbei – der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist vom Ergebnis enttäuscht. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat die Forderung nach kontinuierlicher Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem dauerhaften Lager für hochradioaktive Abfälle immer noch nicht umgesetzt. Für die Akzeptanz der Atommüll-Lagersuche in Deutschland ist das fatal.

Antje von Broock, »BUND«-Geschäftsführerin: »Trotz Verbesserungen im Vergleich zum letzten Termin, blieb das Format weit hinter dem zurück, was man gute Beteiligung auf Augenhöhe nennen kann. Eine Verschiebung der Beratungen auf die Zeit nach der akuten Corona-Pandemie wäre wichtig gewesen. So brisante und gleichzeitig hoch technische Themen lassen sich wesentlich einfacher im direkten Austausch beraten. Der vorgelegte unfertige Zwischenbericht bedarf zudem dringender Nachbesserungen. Nach dem Motto ‚Eile statt Sorgfalt‘ wurden jedoch Konferenz und Bericht regelrecht durchgedrückt.«

Am Wochenende endete die mehrmonatige Sitzungszeit der Konferenz. In einem nächsten Schritt soll nun das zur Lagerung geeignete Gebiet von 54 Prozent auf wenige Prozent des Bundesgebiets eingegrenzt werden. Viele Daten sind weiter unter Verschluss und eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht vorgesehen. Das zuständige BASE hat nicht zur Schließung dieser Transparenz- und Beteiligungslücke beigetragen. 

Edo Günther, Sprecher des »BUND«-Bundesarbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz: »Das BASE hat die Beschlüsse der Fachkonferenz Teilgebiete zur weiteren Beteiligung ignoriert. Das ist ein Affront für alle, die sich für eine ernstgemeinte Suche engagiert haben. Transparenz und Beteiligung sind Grundvoraussetzung für das Gelingen des Prozesses. Das müssen das zuständige Bundesamt und die Bundesgesellschaft endlich erkennen und eine echte Beteiligung schaffen – kontinuierlich, transparent, selbstorganisiert und wirksam.«

Hintergrund

Die Fachkonferenz Teilgebiete fand an drei Beratungsterminen im Februar, Juni und August 2021 statt und war das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat für eine breite Öffentlichkeit – nach bereits drei Jahren Atommülllager-Suche. Die Konferenz setzte sich aus Bürgern, Wissenschaftlern, Vertretern von Verbänden und Kommunen zusammen und sollte den Ende September 2020 vorgelegten Zwischenbericht Teilgebiete kommentieren.

Inwieweit die Kommentare in den weiteren Prozess einfließen, entscheidet nun die Vorhabenträgerin Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Diese arbeitet bereits jetzt am nächsten Schritt der Standortauswahl und grenzt – ohne vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung – Standortregionen zur übertägigen Erkundung weiter ein.

Da noch 54 Prozent der Bundesfläche im Verfahren sind, kommt dem nächsten Eingrenzungsschritt auf voraussichtlich wenige Prozente eine zentrale Bedeutung zu. Laut Standortauswahlgesetz sind in dieser Phase jedoch keine Beteiligungsmöglichkeiten vorgesehen. Die weitere Eingrenzung droht so zu einer Black-Box zu werden. Damit sind Konflikte und Misstrauen vorprogrammiert. Dabei bietet das Gesetz im Sinne eines lernenden Verfahrens jederzeit die Möglichkeit, auch neue Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung zu etablieren (Standortauswahlgesetz, Paragraph Fünf, Absatz Drei) und durch das BASE umzusetzen.