Osnabrück (ots) Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte am 20. Juli 2021 die Geschäftsführerin einer Baufirma wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten und Betruges in jeweils 21 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Auch der Ehemann der Verurteilten wurde wegen Beihilfe und unter Einbeziehung eines vergleichbaren Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat die Verurteilte von Oktober 2015 bis Juni 2017 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Ihrer Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam die Frau nicht nach. Sie bezahlte den Lohn ihrer Beschäftigten zum großen Teil schwarz aus. Dadurch ist den Sozialkassen ein Schaden von rund 800.000 Euro entstanden.
»Durch diese Vorgehensweise hat die Geschäftsführerin nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb ihrer Branche«, sagte Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
Vor rund vier Jahren wurde bereits gegen den Ehemann der Verurteilten wegen eines vergleichbaren Vergehens eine Freiheitsstrafe verhängt, ohne dass dies jedoch zu einem einsichtigeren Verhalten der Verurteilten geführt hätte.
Das Urteil des Amtsgerichts Bad Iburg ist noch nicht rechtskräftig.