Frankfurt am Main (ots) Zur Zeit kommt der Verkehr in Frankreich teilweise zum Erliegen, denn das berühmteste Radrennen der Welt lässt Radler-Herzen wieder höher schlagen. Anlässlich dieser Euphorie hat der Versicherungsmanager Clark in Kooperation mit dem Meinungsforschungsinstitut »YouGov« eine neue bevölkerungsrepräsentative Studie durchgeführt, die zeigt: Die Deutschen nutzen das Fahrrad auch während der Pandemie sehr gerne. Fast jeder Fünfte gibt an, das Fahrrad seit Beginn der Pandemie noch häufiger zu benutzen [1]. Clark gibt Aufschluss über die Fahrradnutzung der Deutschen, die Sehnsucht nach Fahrradtouren im In- oder Ausland und die Möglichkeiten, sich richtig gegen Schäden abzusichern.
Fahrradfahren in Zeiten der Pandemie
Die wichtigsten Radsport-Events werden von Menschen auf der ganzen Welt vor Ort und am Fernseher verfolgt. So auch in Deutschland, wo allerdings 50 Prozent davon ausgehen, dass in Frankreich dieses Jahr kein Deutscher siegen wird [2]. Radfahren liegt bei den Deutschen nicht nur vor dem Fernseher, sondern auch an der frischen Luft voll im Trend. Fast jeder Fünfte (19 Prozent) fährt seit Beginn der Pandemie vermehrt mit dem Fahrrad. Das Fahrrad wird von 43 Prozent der Clark-Studienteilnehmer meist in der Freizeit genutzt und für 26 Prozent dient es zur sportlichen Betätigung. Viele unternehmen nicht nur daheim, sondern auch im Urlaub gerne Fahrradtouren. 16 Prozent der Deutschen geben demnach an, das Fahrrad am meisten für Ausflüge oder Ferienreisen zu nutzen [1].
Wenn der Helm allein als Schutz nicht mehr ausreicht
27 Prozent der Deutschen geben im Rahmen einer aktuellen Clark-Studie an, das Fahrrad im Vergleich zu anderen Wertgegenständen wie Antiquitäten oder Schmuck am ehesten zu versichern [1]. Doch eine Versicherung des Fahrrads sichert nicht die Risiken der Fahrenden ab. Die Notwendigkeit einer solchen Absicherung verdeutlicht eine Studie des Statistischen Bundesamts. Diese gibt an, dass allein im Jahr 2019 knapp 34 Prozent aller Verunglückten im Straßenverkehr in Deutschland Kraftrad- und Fahrradnutzer waren [3].
Daher ist es ratsam, sich nicht nur gegen einfache Sachschäden, sondern auch gegen folgenschwere Unfälle abzusichern. Sollte es zum Beispiel auf dem direkten Arbeits- oder Heimweg doch mal knallen, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. »Jedoch gilt es hier hervorzuheben, dass schon bei minimalen Abweichungen vom Arbeitsweg eben diese Versicherung nicht mehr greift«, so COO und Co-Gründer von Clark, Dr. Marco Adelt. Die private Unfallversicherung indessen springt auch bei Unfällen in der Freizeit, zu Hause oder beim Sport ein.
Es gibt zahlreiche Tarife für private Unfallversicherungen, von der einfachen Basisvariante bis zum Rundum-sorglos-Paket. »Da es bei den Kosten für eine private Unfallversicherung - selbst bei ähnlichen Leistungen - große Unterschiede geben kann, sollte sich jede:r unbedingt individuell und unabhängig beraten lassen. Trotz umfangreichem Versicherungsschutz bleibt das Tragen eines Fahrradhelms natürlich unerlässlich«, so Adelt weiter.
Auch auf (Rad-)Reisen abgesichert sein
Wer ebenfalls wie Radprofis Fahrradtouren nach Frankreich oder in andere Länder unternehmen will und dabei auch auf Hotels & Co. zurückgreifen möchte, sollte dabei einiges beachten und sich umfangreich schützen. Denn wer sich für den Sommerurlaub 2021 entscheidet, sollte sich nicht nur gegen folgenschwere Unfälle absichern, sondern auch im klaren darüber sein, dass Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen möglicherweise nicht greifen. Durch die Klassifizierung des Coronavirus als Pandemie durch die WHO im letzten Jahr, entfallen immer noch bei vielen Versicherern die Leistungen und der Schutz. Obwohl die generelle Quarantänepflicht bei Einreise aus mehr als 100 Ländern von der Bundesregierung aufgehoben wurde, wären Quarantänemaßnahmen im Ausnahmefall nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt. Gleiches gilt, wenn plötzlich aus Angst vor einer Covid-19 Erkrankung die Reise nicht mehr angetreten werden möchte.
In der Zwischenzeit haben einige Versicherer aber den Leistungsumfang ihrer Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen angepasst oder bieten Covid-19-Ergänzungspolicen an. Hier lässt sich für einen Aufpreis Covid-19 als Rücktrittsgrund mitversichern. In manchen Tarifen greift die Versicherung auch, wenn aufgrund einer Corona-Erkrankung die Reise nicht antreten kann. Adelt rät abschließend: »Bevor man voreilig seinen Urlaub bucht, sollte man zunächst einen Blick in die Leistungen der bestehenden Versicherungstarife werfen oder sich bei einem Neuabschluss diesbezüglich beraten lassen.«
[1] Hinweis zur Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1005 Personen zwischen dem 31. März und dem 5. April 2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
[2] Hinweis zur Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1.018 Personen zwischen dem 14. und dem 17. Juni 2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
[3] https://ots.de/hFOqMi