Gütersloh (gpr). Seit Jahresbeginn ist die neue Kulturförderrichtlinie der Stadt Gütersloh in Kraft. Sie soll mehr Transparenz in Bezug auf das Förderverfahren herstellen und allgemein auf die Fördermöglichkeiten des Fachbereichs Kultur aufmerksam machen. Der Bereich der Spitzenförderung im Bereich Kultur wird innerstädtisch vornehmlich über die Arbeit der Kultur Räume Gütersloh abgedeckt. Darüber hinaus stellt der Fachbereich Kultur über die neue Kulturförderrichtlinie einen sogenannten Innovations-Fonds zur Verfügung. Über diesen Fonds werden bei der Antragsauswahl Anträge aus dem Bereich der Spitzenförderung gleichrangig behandelt. Ausschlaggebend ist allein der Innovationsgrad der Projekte. Vorrangig werden solche Projekte gefördert, die die Stadt selbst nicht oder nur in geringerem Maß anbietet und die eine weitere Vernetzung innerhalb der Gütersloher Kulturlandschaft ermöglichen. Über die Förderung der für den Innovations-Fonds eingereichten Projekte entscheidet eine Jury, die mit fünf sachkundigen Personen besetzt ist. Drei dieser Mitglieder sollen Akteure aus der freien Szene Güterslohs sein. Der Fachbereich Kultur ruft Vertreterinnen und Vertreter der freien Szene dazu auf, sich bis zum 30. Juni mit einem kurzen Motivationsschreiben um einen Platz in der Jury zu bewerben. Die Bewerbung ist zu senden an Daniela Daus per E-MailExternal Link oder unter Telefon (05241) 82-3659, die auch bei Fragen zur Verfügung steht. Die Ausschreibung findet im Rahmen des Kulturentwicklungsplans und den hier gesetzten beiden Halbjahresschwerpunkten »Kulturförderung« und »Soziokultur und Freie Szene« statt.