Berlin (ots) Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert zusammen mit der Initiative »Our Fish«, die heute vorgestellten wissenschaftlichen Empfehlungen für Fangmengen der Fischpopulationen in der Ostsee ausnahmslos umzusetzen. Insbesondere die besonders bedrohten Populationen des westlichen Herings und des östlichen Dorsches brauchen zur Erholung einen Fangstopp. Die Wissenschaftler schlagen schon seit Jahren für die beiden Fischpopulationen eine Null-Quote vor, doch die Empfehlung wurde bislang nicht befolgt. Im Oktober beschließen die EU-Fischereiministerinnen und -minister erneut die Fangquoten für das kommende Jahr. Dazu Katja Hockun, Referentin Meeresnaturschutz der DUH: »Die EU muss diesen Oktober nachhaltige Fangquoten beschließen. Das heißt vor allem: ein Fangstopp für die besonders bedrohten Fischpopulationen des westlichen Herings und östlichen Dorschs. Ãœberfischung hat drastische Konsequenzen für die Meere. Die Folgen des Klimawandels verschärfen die dramatische Situation für die Fischpopulationen in der Ostsee weiter. Bundesfischereiministerin Julia Klöckner und ihre EU-Kolleginnen und Kollegen müssen den geschwächten Fischpopulationen endlich die Möglichkeit geben, sich zu erholen. Ein Ende der Ãœberfischung schützt zudem auch das Klima.« Obwohl die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) bereits zum vierten Mal einen Fangstopp für die westliche Heringspopulation fordern, wurde dieser bislang von den Fischereiministerinnen und -ministern der EU-Mitgliedstaaten ignoriert. Dadurch konnte die Heringspopulation sich nicht erholen. Auch die Population des östlichen Dorsches befindet sich noch immer in einer dramatischen Lage, wie die geringe Nachwuchsrate und die Größe der Tiere zeigen. Der ICES empfiehlt bereits seit 2019, keinerlei Dorsche mehr in der östlichen Ostsee zu fangen. Doch damit die Fischerei auf Plattfisch wie Scholle nicht eingestellt werden musste, wurde auch für 2021 eine Beifangquote für die gefährdete Dorschpopulation in der östlichen Ostsee beschlossen. Viele Dorsche landen als ungewollter Beifang beim Schollenfang in den Netzen. Die sogenannte Anlandeverpflichtung schreibt für diesen Fall vor, dass die Fische an Land gebracht und dokumentiert werden müssen. Stattdessen werden sie einfach auf See entsorgt und gehen der Population verloren. Daher hat sich die Biomasse der Dorschpopulation erneut verringert. »Die EU-Fischereiministerinnen und -minister haben es nicht geschafft, die Fischpopulationen in der Ostsee nachhaltig zu managen und die Grenzen der Natur zu respektieren«, so Rebecca Hubbard, Direktorin der Our Fish Kampagne: »Das zeigt die Entwicklung über die letzten Jahre sehr deutlich. Da wir noch nicht genau wissen, wie sich die Fischpopulationen unter sich ändernden Klimabedingungen entwickeln werden, müssen wir besondere Vorsicht bei der Festlegung der diesjährigen Fangmengen walten lassen. Wir brauchen einen sofortigen Ãœbergang zu einer ökosystembasierten, klimafreundlichen Fischerei mit geringen Auswirkungen auf die marinen Lebensräume sowie bessere Kontrollmechanismen für die Ãœberwachung der Anlandeverpflichtung auf See.« Um eine Erholung der Fischpopulationen und Artenvielfalt in der Ostsee zu garantieren, bedarf es kurzfristig drastischer Maßnahmen. Die DUH fordert daher ein Fischereimanagement, das die Grenzen des Ökosystems Ostsee respektiert und nicht mehr die Profitgier einiger weniger Fischkonzerne über die Interessen der Natur und aller europäischen Bürgerinnen und Bürger stellt. Hintergrund Die Empfehlungen des ICES für die Fangmengen liefern die wissenschaftliche Grundlage für den Vorschlag der EU-Kommission und die anschließenden Beratungen des EU-Ministerrates (Agrifish Council) über die zulässigen Gesamtfangmengen in der Ostsee. Der Ministerrat legt die Fangmöglichkeiten für die Ostsee auf seiner jährlichen Tagung im Oktober fest. Diese Verhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt. Das macht es für die Öffentlichkeit beinahe unmöglich nachzuvollziehen, welcher EU-Staat die Ãœberfischung weiter vorantreibt. Die wissenschaftlichen Empfehlungen wurden bei der Festlegung der Fangquoten in der Vergangenheit oft überschritten. Im Jahr 2020 wurden die Fanggrenzen für acht von zehn Fischbeständen in der Ostsee oberhalb der wissenschaftlichen Empfehlungen festgelegt. Die Anlandeverpflichtung trat am 1. Januar 2019 EU-weit vollumfänglich in Kraft, in der Ostsee gilt sie schon seit 2017. Demnach müssen alle gefangenen Fische, für die Fangbegrenzungen oder Mindestreferenzgrößen existieren, mit an Land gebracht und auf die Fangquoten angerechnet werden. Links ICES-Empfehlungen östlicher Dorsch: https://ots.de/2ok2yw ICES-Empfehlung westlicher Hering: https://ots.de/kWhSKN