Nach Auffassung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (»ver.di«) ist das geplante Betriebsrätemodernisierungsgesetz eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung. »Es besteht seit vielen Jahren Handlungsbedarf für einen verbesserten Schutz bei der Gründung von Betriebsräten. Insbesondere auf diesem Feld bringt das Gesetz deutliche Fortschritte«, sagte der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke am Freitag. Das Gesetz soll heute abschließend im Deutschen Bundestag beraten werden.
»Die Stärkung der Mitbestimmung muss nach der Bundestagwahl weitergehen«, betonte Werneke. So mache es die Veränderung der Arbeitswelt, insbesondere die Verlagerung vieler Tätigkeiten in die mobile Arbeit erforderlich, dass Gewerkschaften auch ein gesichertes digitales Zugangsrecht in die Betrieben erhielten, um Beschäftigte und Belegschaften zu informieren. Das betreffe etwa das firmeneigene Intranet, die Einrichtung von virtuellen »schwarzen Brettern« oder betriebliche Mailadressen. »Auch nach der Verabschiedung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes gibt es noch viel zu tun, damit die betriebliche Mitbestimmung in der digitalen Welt wirksam funktioniert. Erheblichen Handlungsbedarf gibt es auch in der Unternehmensmitbestimmung, immer mehr große Konzerne – insbesondere in der Dienstleistungswirtschaft – verhindern die Wahl von Aufsichtsräten, in den Beschäftigte und ihre Gewerkschaft vertreten sind«, kritisierte Werneke.