Rehasport ab Samstag, 15. Mai 2021, in Nordrhein-Westfalen, also auch in Gütersloh, wieder erlaubt
In der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 12. Mai 2021 wurde im Paragraphen 9 wieder ein Absatz 1 a, den es in ähnlicher Form schon bis zum 15. Dezember 2020 gab, aufgenommen, der dann aber ersatzlos gestrichen worden war, wodurch der Rehasport in Gruppen als untersagt galt: »Ausgenommen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 ist der ärztlich verordnete sowie unter ärztlicher Betreuung und Überwachung durchgeführte Rehabilitationssport nach Paragraph 64 Absatz 1 Nummer 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. Das Verbot nach Absatz 1 Satz 1 besagt, dass der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig ist«. Diese Formulierung lässt die Auslegung zu, dass der ärztlich verordnete Rehabilitationssport in Gruppen sowohl in geschlossenen Einrichtungen als auch im Freien wieder vollumfänglich zulässig ist. Selbstverständlich sind strenge Schutzkonzepte weiterhin penibel umzusetzen. Die Regelungen der Verordnung gelten ab Samstag, 15. Mai 2021.