Seit dem 26. April 2021 ist per Verordnung in Bussen und Bahnen und auch schon an Haltestellen das Tragen einer Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95 Pflicht. OP-Masken, Stoffmasken oder anderer Mund-Nasen-Schutz sind nicht mehr erlaubt. Die verschärfte Maskenpflicht gilt ab sofort auch in den Stadtbussen und in den Shuttle-Fahrzeugen der Stadtbus Gütersloh GmbH sowie für den Aufenthalt an den jeweiligen Haltestellen.
Stadtbus-Maskenpflicht<7b>
Die zugelassenen Masken sind vom Nasenrücken bis unter das Kinn enganliegend zu tragen, so dass seitlich keine Lücken entstehen. Zudem gilt die Maskenpflicht während der gesamten Aufenthaltsdauer im Stadtbus sowie im On-Demand-Shuttle.
Einzige Ausnahmen: Kinder (ab Schuleintritt) sowie Jugendliche unter 14 Jahren ist es gestattet, die Fahrt mit einer Alltagsmaske, zum Beispiel aus Stoff anzutreten, sofern es Probleme mit der Passform der FFP2-, KN95- oder N95-Masken gibt. Kunden, die aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, erhalten im Servicezentrum am ZOB gegen Vorlage eines ärztlichen Original-Attestes eine Bescheinigung zur Maskenbefreiung. Diese gilt als Legitimation gegenüber dem Fahrpersonal.
Weitere Informationen unter www.stadtbus-gt.de …