Ab Montag, 27. April, gilt nach einem Erlass der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine Maskenpflicht in allen Stadtbussen der Stadtwerke Gütersloh. Diese Maßnahme verringert das Infektionsrisiko, da insbesondere im ÖPNV das Abstandsgebot größtenteils nicht einzuhalten ist.
Die Stadtwerke fordern daher alle Fahrgäste auf, vor dem Betreten der Stadtbusse eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung anzulegen. Darüber hinaus werden die Fahrgäste über die digitalen Informationssysteme in den Fahrzeugen sowie auf allen weiteren Infokanälen der Stadtwerke Gütersloh auf die Maskenpflicht hingewiesen. »Wir setzen auf das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen«, betont Jutta Hanitzsch, Leiterin Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Gütersloh. »Da wir davon ausgehen, dass nicht alle Fahrgäste über eine Maske verfügen, appellieren wir, alternativ eine vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung etwa durch einen Schal oder ein Tuch zu nutzen. Denn jeder Schutz ist besser als keiner.«
Ausgenommen von der Maskenpflicht ist das Fahrpersonal. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet das Tragen von Masken, hier gilt ein Vermummungsverbot. »Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist«, so die StVO. Zudem kann es durch das Tragen einer Maske zur Beeinträchtigung der Fahrsicherheit kommen.
Weitere Informationen unter https://stadtbus-gt.de.