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Tiere, Pflanzen, Natur, Umweltschutz

Geschützte Arten

Wer Tiere geschützter Arten hält oder halten möchte, muss einige wichtige gesetzliche Regelungen kennen. So gehören zum Beispiel Eichhörnchen, Chamäleons, einige Schildkröten, zahlreiche Schlangen und Papageien zu den besonders geschützten Arten

Von: , , Lesedauer 0 Minuten, 42 Sekunden, DOI:10.DE170236410/GÜTSEL.12284, 128.110 Views

Geschützte Arten

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Wer Tiere geschützter Arten hält oder halten möchte, muss einige wichtige gesetzliche Regelungen kennen. So gehören zum Beispiel Eichhörnchen, Chamäleons, einige Schildkröten, zahlreiche Schlangen und Papageien zu den besonders geschützten Arten und fallen unter eine Meldepflicht. Diese und viele weitere wichtige Informationen finden sich in dem Artenschutz-Flyer der Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh. Gerade für die »Neulinge« im Umgang mit artengeschützten Tieren hält der Flyer wichtige Informationen bereit. Der Flyer liegt von nun an in allen Tier- und Zoohandlungen im Kreis Gütersloh aus, die artengeschützte Tiere verkaufen sowie in den Kreishäusern in Gütersloh und Wiedenbrück. Auf der Internetseite des Kreises Gütersloh steht der Flyer außerdem als Download zur Verfügung. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen im Bereich Artenschutz gern zur Verfügung – Bettina Landwehrjohann, Telefon (05241) 852727, Susanne Siefert, Telefon (05241) 852718 und Nadine Orlik, Telefon (05241) 852719 …

Salenti

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